Mai 1963 Rheinfelden, alemannisch Badisch-Rhyfälde .mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}[ˌba:dɪʃ 'ʁi:fældə]) ist eine Stadt im Südwesten Baden-Württembergs unmittelbar an der Schweizer Grenze. Sie ist nach Lörrach die zweitgrößte Stadt des Landkreises Lörrach und ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
33.045 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79618
Vorwahl
07623
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rheinfelden (Baden)
Rathausplatz 1
79618 Rheinfelden (Baden)
2. Ordnungsamt Rheinfelden (Baden)
Rathausplatz 1
79618 Rheinfelden (Baden)
3. Bürgeramt Rheinfelden (Baden)
Rathausplatz 1
79618 Rheinfelden (Baden)
Gemeinde Rheinfelden (Baden) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rheinfelden (Baden) und der benachbarten Gemeinde Schwörstadt gibt esSeveral aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- In Schwörstadt wird der Bebauungsplan "Solarpark Hollwangen" aufgestellt, um die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung wurden im Parallelverfahren beschlossen und stehen vom 27.01.2025 bis 28.02.2025 zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme bereit.
- Die Stadt Rheinfelden (Baden) arbeitet kontinuierlich an der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, um neue Baugebiete auszuweisen und bestehende Gebiete zu entwickeln. Es gibt über 100 Bebauungspläne, die verschiedene Aspekte der Stadtentwicklung regeln.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.